Lehrwart für Schusswaffen der Kategorien B, -C,- D im Sinne des Waffengesetz 1996, Fassung vom 31.07.2016  mit nachgewiesener Ausbildung und Praxis einer militärischen oder exekutiven Körperschaft (z.B. Militär, Polizei) unter Verwendung des eigenen waffenrechtlichen Dokuments.

 

Hauptbestandteil ist die Abhaltung von Kursen, Seminaren und Einzelunterricht sowie die Durchführung von Ausbildungsprogrammen für den Zweck des Sportschiessens inklusive des Umgangs mit Waffen in Theorie und Praxis.

Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen

Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem Lauf

Kategorie C-Waffen werden auch als "Büchsen" bezeichnet. Das sind Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.

(ehemals) Kategorie D: Schusswaffen mit glattem Lauf

Kategorie D-Waffen werden auch als "Flinten" bezeichnet. Das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.